Besucher zurückholen, die schon interessiert waren.
Die meisten Besucher fragen beim ersten Besuch nicht an. Mit Remarketing sprechen wir sie später erneut an, in der Suche, auf YouTube und im Display-Netzwerk, mit Botschaften passend zu dem, was sie sich angesehen haben. Datenschutzkonform, mit Einwilligung.
Worum es geht
Wer Ihre Preisseite gesehen, aber nicht angefragt hat, ist ein besserer Kontakt als ein Unbekannter. Remarketing nutzt genau das: Zielgruppen nach Seiten, Dauer und Aktionen, getrennt nach Interesse.
In Deutschland braucht Remarketing eine Einwilligung über das Cookie-Banner und Consent Mode. Wir richten beides sauber ein, damit Kampagnen rechtssicher laufen und Google trotzdem genug Daten bekommt.
Was dazugehört
- 01
Einwilligung und Tags
Cookie-Banner, Consent Mode und Google-Tag korrekt verbunden.
- 02
Zielgruppen
Nach Seiten, Leistungen, Warenkorb und Zeit seit dem Besuch.
- 03
Remarketing in der Suche
Höhere Gebote oder eigene Anzeigen für frühere Besucher.
- 04
Display und YouTube
Banner und Videos mit passenden Botschaften.
- 05
Dynamisches Remarketing
Für Shops: genau die angesehenen Produkte erneut zeigen.
- 06
Frequenz und Ausschlüsse
Nicht nerven: Begrenzung und Ausschluss bestehender Kunden.
So läuft es ab
- 01
Einwilligung
Consent und Tags prüfen oder einrichten.
- 02
Zielgruppen
Segmente anlegen und sammeln lassen.
- 03
Kampagnen
Anzeigen und Botschaften je Segment.
- 04
Optimierung
Frequenz, Gebote und Motive anpassen.
Projekte
Alle Projekte →Häufige Fragen
Ist Remarketing in Deutschland erlaubt?
Ja, mit Einwilligung der Besucher. Ohne Zustimmung im Cookie-Banner werden keine Remarketing-Daten erfasst.
Wie groß muss eine Zielgruppe sein?
Google verlangt eine Mindestgröße, je nach Netzwerk. Bei wenig Besuchern fassen wir Segmente zusammen.
Nervt das die Besucher nicht?
Nicht, wenn Häufigkeit und Dauer begrenzt sind. Das ist bei uns Standard.
Geht das auch ohne Online-Shop?
Ja. Für Dienstleister arbeiten wir mit Zielgruppen nach besuchten Leistungsseiten.


